Beschilderung - Verkehrszeichendienst München

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag:
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Telefonkontakt:
089 / 315 77 398
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Beschilderung laut Strassenverkehrsordnung StVO

Verkehrssicherung an einer Baustelle
Verkehrssicherung an einer Baustelle wegen eines Schuttcontainer sowie die Lagerung von Baumaterial.
Mobiles Halteverbot für einen Umzug
Halteverbot für einen Umzug von kürzerer Dauer für das Umzugsfahrzeug.
Mobiles Halteverbot für Baumfällarbeiten
Halteverbot für Baumpflege oder Baumfällarbeiten.
Mobiles Halteverbot für die Anlieferung.
Anfahrtszone zur Belieferung einer Baustelle.
Mobiles Halteverbot für eine Veranstaltung
Halteverbot für die Anlieferung von Ware und Ausrüstung.
Mobile Beschilderungen

Es gibt ca. 680 verschiedene Verkehrszeichen. Diese sind aufgeteilt in Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen.
Hier ein kleiner Auszug der Beschilderung der uns zur Verfügung steht. Sollten Sie ein Verkehrszeichen nicht finden, fragen Sie uns danach.
Vorschriftszeichen
Beschilderung Z101 Gefahrstelle lt. StVO
Zeichen 101 Gefahrstelle
Beschilderung Z123 Arbeitsstelle lt. StVO
Zeichen 123 Arbeitsstelle
Beschilderung Z125 Gegenverkehr lt. StVO
Zeichen 125 Gegenverkehr
Beschilderung Z138-10 Radverkehr lt. StVO
Zeichen 138-10 Radfahrer
Verbotsschilder

Verbotsschilder sind immer rund und haben einen roten Rand mit einem roten  Querbalken. Der Hintergrund ist Weiß, das Symbol schwarz.
Beschilderung Z250 Verbot für Fahrzeuge aller Art lt. StVO
Zeichen 250
Verbot für Fahrzeuge aller Art
Beschilderung Z254 Verbot für Radfahrer lt. StVO
Zeichen 254
Verbot für Radfahrer
Beschilderung Z260 Verbot für Motorräder und Kraftfahrzeuge lt. StVO
Z260
Verbot für Motorräder / Kraftfahrzeuge
Beschilderung Z267 Einfahrt verboten lt. StVO
Z267
Einfahrt verboten
Verbotsschilder

Beschilderung Z283-10 absolutes Haltverbot lt. StVO
Z283-10
absolutes Halteverbot
Beschilderung Z283-31 absolutes Haltverbot lt. StVO
Z283-31
absolutes Halteverbot
Beschilderung Z283-10 absolutes Haltverbot lt. StVO
Z283-20
absolutes Halteverbot
Beschilderung Z274-30 zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h lt. StVO
Z274-30
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Beschilderung eines mobilen Halteverbot
Mobile Beschilderung für ein Halteverbot können Sie sofort in unserem Bestellformular ordern. Wenn erforderlich, übernehmen wir die Antragsstellung für die Verkehrsrechtliche Anordnung (Genehmigung). Bei Erteilung richten wir das mobile Halteverbot ein, führen auch die Schilder-, und Nachkontrollen durch und setzen auf Wunsch auch eine Schildersicherung. Nach Ablauf, lösen wir das mobile Halteverbot auf und holen die Beschilderung wieder ab.


Adresse:

Mobile Verkehrszeichen München
Torfstecherweg 14
85716 Unterschleissheim
Tel.: / Fax:

Tel.: 089 / 315 77 398
Fax 089 / 81 88 71 72

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